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Der Mittelhessenfonds ist ein Finanzierungsangebot des Landes Hessen für mittelständische Unternehmen im Regierungsbezirk Gießen zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis. Das Fondsvolumen beträgt zehn Millionen Euro. Finanzierungen sollen insbesondere im Bereich der Medizintechnik durchgeführt werden.

 

Geldscheine  
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 Wer wird finanziert: Antragsberechtigt sind bereits gegründete Unternehmen, die im Regierungsbezirk Gießen ansässig sind. Anträge von Unternehmen, die ihren Stammsitz außerhalb des Regierungsbezirkes Gießen haben, können berücksichtigt werden, wenn deren Vorhaben im Regierungsbezirk Gießen durchgeführt wird. Die Gründer bzw. Unternehmen sollen weniger als 250 Beschäftigte, weniger als € 50 Mio. Umsatz oder € 43 Mio. Bilanzsumme haben und unabhängig von einem Großunternehmen sein.

 

Wo wird finanziert: Projekte in den Landkreisen Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg - Biedenkopf und Vogelsberg.

Was wird finanziert:
Mit der Beteiligung soll die Basis für den Unternehmensstart, für Innovationen und für die Expansion kleiner und mittlerer Unternehmen geschaffen werden.

Wie wird finanziert:
Vornehmlich in Form von stillen Beteiligungen. Offene Beteiligungen am Stamm-/Grundkapital sind ebenfalls möglich.

Konditionen:

  • Stille Beteiligung: Beteiligungshöhe möglichst € 100.000,- bis zu € 1.000.000,-; Auszahlung 100%; Laufzeit im Regelfall 8 Jahre, max. 12 Jahre; feste Vergütung p.a. (bezogen auf die Beteiligungshöhe): erfolgt nach einem risikoorientierten Zinssystem auf der Basis eines Unternehmensratings; ergebnisabhängige Vergütung p.a. (bezogen auf die Beteiligungshöhe): beträgt 0,5%, jedoch max. 50% des Jahresgewinns.

  • Offene Beteiligung: Hessen Kapital I erwirb einen Anteil am Stamm-/Grundkapital der Gesellschaft. Der Wert der Beteiligung richtet sich nach dem Wert des Unternehmens bei realistischer Einschätzung der Zukunftsperspektiven. Der über die Zeichnung des Stamm-/Grundkapitals hinausgehende Betrag wird als Kapitalrücklage bereitgestellt. Die Konditionen einer offenen Beteiligung sind frei verhandelbar.

Voraussetzungen: Voraussetzung für die Bereitstellung der Beteiligungsmittel ist die vorherige Gründung eines Unternehmens, dessen Eintragung im Handelsregister, positive Zukunftserwartungen für das Unternehmen sowie die Kapitaldienstfähigkeit. Das Stamm-/Grundkapital muss vor Auszahlung der Beteiligung vollständig eingezahlt sein. Patente sind in das Unternehmen einzubringen bzw. die Patente sollen dem Unternehmen für eine exklusive Nutzung während der Laufzeit der Beteiligung zur Verfügung stehen.

 

Bei Interesse am Mittelhessenfonds kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

 

 

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Der Mittelhessenfonds wird über das hessische Wirtschaftsministerium aus Mitteln der Europäischen Union kofinanziert.